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Liebe Community, ich habe eine arbeitsrechtliche Frage weil ich da gerade einigermaßen verwirrt bin. Und zwar arbeite ich seit vier Monaten in einem Maschinenbauunternehmen. Da ich mich aber mit meinem Chef nicht gut verstehe, möchte ich jetzt den Job wechseln, weil ich bei einer anderen Firma auch schon die Zusage habe. Mein (Noch-)Chef meint, dass ich eine Kündigungsfrist von vier Wochen habe. Bin noch in der Probezeit. Und deshalb meint ein Freund von mir, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man innerhalb von zwei Wochen kündigen kann in der Probezeit. Bin jetzt etwas verwirrt wer recht hat, wisst ihr da mehr dazu? Viele Grüße, Stefan
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4 Antworten

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Dein Kollege hat Recht, Du kannst in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen ordentlich kündigen. Das Ende der Kündigungsfrist muss auch nicht auf den 15. od. auf Monatsende fallen, wenn Dein Arbeitgeber die Kündigung am 8.12. erhält, dann kündigst Du fristgerecht zum 22.12. Es sei denn es steht was anderes im Arbeitsvertrag, da musst Du nochmal reingucken!
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Oha, sich mit dem Chef nicht verstehen ist extrem ärgerlich. Aber Gerangel ist es noch nicht, oder? Ich glaube auch, dass es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Wochen für eine ordentliche Kündigung sind. Im Netz gibts dazu jede Menge Infos, schau bspw. mal bei http://www.kanzlei-fritschi.de/arbeitsrecht/k%C3%BCndigung-des-arbeitsvertrages/ordentliche-k%C3%BCndigung/ . Aber lass dir erst was anmerken, wenn du was Neues hast. Viel Glück!
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Vielen Dank für eure Antworten! Gerangel ist es zum Glück noch nicht und ich habe auch schon was in Aussicht, eine neue Firma, die mich so schnell wie möglich übernehmen möchte. In meinem Vertrag steht tatsächlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen drin, selbst in der Probezeit. Im BGB steht aber, dass die Probezeit zwei Wochen dauern soll: http://www.kuendigungsfristen.net/arbeitsrecht/probezeit/ Nur, was mache ich, wenn im Vertrag eine längere Zeit drin steht?